Werbung

Fahrschule? Glioblastom, Epilepsie, Tumor und Führerschein?

Kategorien Führerschein, Logbuch / Tagebuch, Projekt Motorrad, Tipps

Es ging eigentlich ganz lapidar los, als ich in der Fahrschule auf die Aktion meiner Spendenswindlerin angesprochen wurde. Ob Sie wirklich so abgezockt drauf sei, um welche Summe es geht und warum sie wohl so tickt, wie sie tickt. Letzteres kann selbst ich nicht beantworten und um den Rest wird sich anderweitig drum gekümmert, also nicht mehr meine Haupt-Baustelle aber so stand das Thema Hirntumor auch hier im Raum – was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist. ??

Was danach kam wurde ich seit meiner Diagnose allerdings schon des Öfteren gefragt und vor ein paar Tagen hatte mich dann erneut eine Dame per Mail angesprochen, das Thema damit zurück in den Fokus gerückt. Daher dachte ich, es wäre an der Zeit für einen weiteren Bildungsauftrag. ???

„Darfst du überhaupt ein Fahrzeug führen, noch dazu noch ein Motorrad fahren?“

Eine gute Frage.

Um die zu beantworten muss ich vorweg nochmal klarstellen, dass mein Glio-Mietnomade sich ja per epileptischem Anfall in’s Scheinwerferlicht gedrängelt hatte. Daher liegt die Vermutung, ich wäre ja jetzt ein Epileptiker nicht ganz fern. Dazu könnte man Krebs/Glio und meine Leveteriacetam-Tabletten noch als Sahnehäubchen und Streusel auf den Vorbelasteten-Eisbecher setzen und das Bild eines Vollzeit-Epileptikers ist abgerundet.

Als Epileptiker mit Führerschein hätte ich vor meiner Diagnose darauf getippt, dass ich bestimmt eine anfallsfreie Zeit nachweisen muss und dann ist’s gut.

In Deutschland gibt es, natüüüürlich ???, eine ausführliche Begutachtungsleitlinie für alle möglichen Szenarien/Erkrankungen. Fahrer werden dazu vorab in zwei Gruppen eingeteilt:

  1. Personenkraftwagen und Motorräder bis 3,5 Tonnen (Führerschein der Klasse A, A1, A2, B, BE, AM, L, T)
  2. Lastkraftwagen, Fahrgastbeförderung und ggf. Gefahrguttransport ab 3,5 Tonnen (Führerschein der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)

Ich beziehe mich nun auf den Fall, ich wäre als Epileptiker anzusehen.

Die erste Gruppe darf dann unter den folgenden Voraussetzungen wieder hinter’s Steuer, nämlich wenn:

  • nach einem ersten Anfall, der nicht selbst verschuldet auftrat innerhalb von sechs Monaten kein weiterer Krampf oder ähnliches eintritt;
  • innerhalb von drei Monaten nach einem provozierten Anfall (Schlafmangel, Medikamente etc.) sich kein weiterer Zwischenfall ereignete;
  • der-/diejenige ein Jahr anfallsfrei ist, nachdem mehrere Anfällen auftraten, dann ist Autofahren auch nach einem epileptischen Anfall erlaubt;

Gruppe 2 darf fahren, wenn:

  • keine Antiepileptika eingenommen werden;
  • nach einem ersten Anfall, der nicht selbst verschuldet auftrat, innerhalb von zwei Jahren kein weiterer Krampf oder ähnliches eintritt;
  • innerhalb von sechs Monaten nach einem provozierten Anfall (Schlafmangel, Medikamente etc.) sich kein weiterer Zwischenfall ereignete;
  • die-/derjenige ohne Medikamente fünf Jahre anfallsfrei bleibt;

In meinen Fall könnte ich mich sogar auf die Begründung der Anfallsfreiheit nach einem operativen Eingriff berufen. Immerhin war der Mietgliomade der Ursprung meines Anfalls. Da dessen Torso, größtenteils ja auch die Gliedmaßen, mit Hilfe der 2 OP’s, STUPP-Protokoll und Cannabis beräumt werden konnten, steht nun ein anfallsfreies Intervall von (mind.) einem halben Jahr zu Buche. Zudem sind nachweisbar keine besonderen Auffälligkeiten und damit die Fahrtauglichkeit gegeben.

Wer den Blog verfolgt hat vielleicht noch im Hinterkopf, dass ich bereits eigenständig (ohne vorherige Abstimmung mit meinem Arzt) schon einmal das Antiepileptikum (welches ich mittlerweile vorbeugend und eher aus Routine nehme) ausgeschlichen hatte. In genau diesem Zeitraum hatte ich mich dann noch auf eigene Initiative für ein EEG angemeldet, um mein Anfallsrisiko testen zu lassen. Dort werden die Gucklöcher in offenem oder auch geschlossenem Zustand mit diversen Strobolichtern ‚massiert‘ und am Ende stand unterm Strich: kein Anfallsrisiko gegeben.

Folglich könnte mein Arzt mir auch bedenkenlos eine Tauglichkeit attestieren.

Ich persönlich wäge aber auch selbst ab, in welcher Verfassung ich bin. Gestresst, Schlafmangel, Ernährung, Gesundheit, Kopflastig,… und fahre dementsprechend – wenn es sich anbietet – eher Fahrrad / nutze öffentliche Verkehrsmittel. Falls nicht vermeidbar habe meine Geschichte stets im Hinterkopf und mache lieber eine Pause zu viel als mich und womöglich andere in Gefahr zu bringen.

Da unsere deutsche Bürokratie aber nicht schläft gibt es in den eingangs erwähnten Richtlinien natürlich auch ein Kapitel, welches wie auf den Leib von Gliopatienten geschnitten daherkommt:

Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden.

Dort heißt es dann:

Wer eine Schädelhirnverletzung erlitt oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte, ist im Allgemeinen für die Dauer von 3 Monaten nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Eine Ausnahme gilt für Schädelhirnverletzungen, wenn durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung der Nachweis erbracht wird, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.12.2 (Demenz und organische Persönlichkeitsveränderungen) nicht oder nicht mehr feststellbar sind.

Und weiter:

Besteht eine Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten (z.B. Tumoren) müssen Nachuntersuchungen und Begutachtungen in angemessenen Abständen (1, 2 und 4 Jahre) erfolgen.

Nur eine eingehende nervenärztliche/neurologische Untersuchung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Schädigungsereignisses und des darauf folgenden Krankheitsablaufes und nach Feststellung völliger Symptomfreiheit im Einzelfall eine Rechtfertigung dafür abgeben, dass die Drei-Monats-Frist nicht abgewartet wird.

Das alles berücksichtigen/sich innerhalb der Regeln bewegen und stets im Hinterkopf haben und man kann ruhigen Gewissens Fahrzeuge bewegen. ??✌

Horido! ?✌

Quelle: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung herausgegeben vom Bundesamt für Straßenwesen (BAST-Leitlinien (Stand 24. Mai 2018)

weitere Infos? Hier entlang

Werbung

7 Gedanken zu „Fahrschule? Glioblastom, Epilepsie, Tumor und Führerschein?

  1. Ihr habt ja ein nettes System – in der Schweiz ist die Frist ein Jahr ab Anfall – und wehe, da ist nur einkleines Zucken im Augendeckel, welches irgendwo erfasst wurde … dann fängt das Jahr ab da neu zu laufen an. Und Fliegen ist nach einer Hirnop oder einem Anfall ganz verboten (also als Pilot meine ich – als Hobbypilot). In der Scheiz ist ohnehin alles irgendwie so deramssen überrelgementiert, dass man meinen könnte, wir lebten in einem Hochsicherheitstrakt!

  2. Lieber Erik, bin gerade durch den Berliner Kurier auf dich aufmerksam geworden. Ich bewundere deinen Mut das du nicht auf gibst und es so gut wie es geht mit Humor nimmst. Wünsche dir alles Liebe und das du egal was du für Pläne hast die Kraft dafür aufbringen kannst und der Tumor vielleicht dich eines Tages in Ruhe lässt. Ich zieh meinen Hut vor dir
    Liebe gruesse
    Julia

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.